Für Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
Dieser Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern, für die ein Führerschein A1 erforderlich ist, nach einer achtstündigen praktischen Ausbildung. Blaue Führerscheine, die nach dem alten Verkehrsrecht (seit der Umstellung in Kreditkartenformat) ausgestellt wurden, berechtigen unter bestimmten Bedingungen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 mit 50 cm³ oder 125 cm³. In jedem Fall müssen Sie sich auf die auf dem Ausweis genannte Kategorie beziehen oder sich direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons wenden.
Ab 16 Jahren: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ oder eine Leistung bis 4 kW.
Ab 18 Jahren: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung bis 11 kW).
Erforderlich: Achtstündige praktische Grundausbildung (ausgenommen Inhaber der Kat. B oder B1), Verkehrstheorie- und Basistheorieprüfung.
Ab 18 Jahren (Stufeneinstieg): Motorräder mit einer Leistung bis 35kW.
Erforderlich: Verkehrskunde und Basistheorieprüfung. Nothelferkurs darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen, ausgenommen Inhaber der Kategorien B, B1 oder A1.
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber der Kategorie A1, ansonsten 12 Stunden.
Nach zweijähriger beanstandungsfreier Fahrpraxis, auf Gesuch hin, prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt möglich.
Ab 25 Jahren (Direkteinstieg) für Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung, oder frühestens zwei Jahre nach Ausgabe der beschränkten Kategorie A.
Erforderlich: Verkehrskunde und Basistheorieprüfung. Nothelferkurs darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen, ausgenommen sind Inhaber der Kategorien B, B1 oder A1.
Praktische Grundausbildung von 6 Stunden erforderlich für Inhaber der Kategorie A1 (erworben nach dem 01.04.2003), sonst 12 Stunden. Keine Grundausbildung erforderlich für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (erworben vor dem 01.04.2003).
Praktische Fahrprüfung erforderlich für Bewerber mit direktem Zugang oder wenn die Kategorie A 35kW ohne Prüfung auf der Grundlage der Kategorie A1 nach altem Recht erworben wurde.